Aktuelles von Werk Heizung & Sanitär in Werther
Neues aus der Trinkwasserverordnung
Auch wenn unser Leitungswasser nach wie vor zu den am besten kontrollierten Lebensmitteln gehört: Gegen Verschmutzungen aus dem Rohrsystem ist niemand gefeit. Wenn sich Sand- und Rostpartikel dann auch noch an den Innenflächen von Rohrleitungen aus Kupfer oder verzinktem Stahl ablagern, drohen Muldenkorrosion und sogar Wasserrohrbrüche. Zudem können diese Partikel Luftsprudler verschmutzen und zu tropfenden Armaturen und Funktionsschäden an Haushaltsgeräten führen. Nicht umsonst ist nach DIN1988-200 hinter dem Wasserzähler ein mechanischer Filter einzubauen. Der Rückspülfilter verhindert Schmutzeinschwemmungen wirkungsvoll. Entsprechend der DIN EN 806-5 ist der Filter spätestens alle sechs Monate rückzuspülen. Dies lässt sich denkbar einfach und praktisch im Handumdrehen erledigen. Durch Drehen am Ablauftrichter säubern die patentierten Streifenbürsten das Edelstahlsieb und die Filtertasse ohne eine Unterbrechung der Wasserversorgung. Ein Auswechseln des Filtereinsatzes ist nicht erforderlich
Neue Verordnung für Ölheizungen GEG 2020
Ab 1. November 2020 gilt das GebäudeEnergieGesetz GEG 2020.
Es bringt für Heizkessel mit flüssigem oder festem Brennstoff (wie Heizöl und Kohle) etliche Verbote: Heizkessel, die bis Ende des Jahres 1990 installiert wurden, darf man nicht mehr betreiben.
Ab dem Jahr 1991 installierte Heizkessel darf man nach 30 Jahren nicht mehr nutzen. Ab 2026 darf man solche Heizkessel nur noch einbauen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Nachzulesen unter: http://www.geg-info.de/geg_praxishilfen/200902_verbot_oelheizung_kohleheizung.htm